Die Baugenehmigung 

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, das Terrassenüberdachungen bis zu einer Größe von 30m² und einer maximalen Bautiefe ( Bautiefe = vom Haus in den Garten ) von 3,00 mtr. ( in Bremen 3,50 mtr. ) baugenehmigungsfrei sind.
Darüber hinaus ist eine Baugenehmigung erforderlich.

Dies gilt in allen Bundesländern.

Bis auf Niedersachsen.

hier dürfen Sie seit dem 01.01.2019, die Bautiefe selbst bestimmen. Ob Sie 4,00 mtr. oder 6,00 mtr. in den Garten bauen.


Sollten Sie eine Baugenehmigung benötigen so erstellen wir Ihnen alle erforderlichen Antragsunterlagen, die dafür erforderlich sind.
Die Erstellung erfolgt über unser Architektenbüro, einschl. der statischen Berechnung.