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Häufige Fragen.

Baubeschreibung.

 

Diese Baubeschreibung ist allgemein gehalten.Hier gemachte Angaben können im Angebot von dieser Baubeschreibung abweichen,da jedes Haus sowie jedes Bauvorhaben andere Ausführungen erfordert.

Alle Bauteile bestehen aus Holzleimbinder (BSH)gefertigt nach DIN 18334 Sichtqualität.

Die jeweiligen Holzquerschnitte ergeben sich aus der Größe der Überdachung.

Sie werden individuell Statisch berrechnet.

Holzquerschnitte: 14x14 cm für Ständer

                                     8x16 cm für Doppelständer

6x14 für Dachsparren bis 3,90 mtr. Länge.

8x16 für Dachsparren ab 4,00 mtr. Länge.

Pfetten 12 x 24/20 cm bis 6,99 mtr. länge mit 2 Ständern.

Pfetten 12 x 24/20 cm bis 9,00 mtr. mit 3 Ständern.9,00 mtr.+ ist kein Problem

Die Verglasung der Überdachung besteht aus Verbundsicherheitsglas 8mm (VSG).

Glasstärken richten sich nach gewünschten Glasbahnenbreite von 8-16 mm.

Die Dachverglasung (VSG)wird mit Aluminiumprofilen auf den Dachsparren montiert.Diese sorgen mit einem speziellen Dichtungsprofil dafür,dass die Überdachung wasserdicht ist.

Die Verscharubung erfolgt mit 2A(Edelstahlschrauben mit APTK Dichtungen)

Die vorderen Ständern werden von Fertigbetonpunktfundamenten getragen.Diese Fertigbetonfundamente werden in die Erde eingegraben.Bei Terrassenböden,die aus Beton mit Fliesen bestehen werden Stützenschuhe zum Aufschrauben verwendet.

Dachrinnen werden (gegen Aufpreis)in Zink/Kupfer und Kunststoff ausgeführt.Die Montage der Rinnen endet mit der Montage des Fallrohres 10 cm über Grund.Ab hier keine weiterführenden Arbeiten.

Gewährleistung lt. BGB 5 Jahre auf das gesamte Bauwerk.Ausgenommen davon ist Glasbruch,hier gelten 6 Monate nach Montageende.

Wenn wir den Bauort noch nicht gesehen haben,gelten Preisangaben im Angebot(per Post,oder per e-mail) nur unter Vorbehalt.

Veränderungen an den von uns ausgeführten Arbeiten,am Material oder nachträglich zusätzliche Anbauten gleich welcher Art führen zum sofortigen Verlust der Gewährleistung.

Führt der Kunde Malerarbeiten(streichen der Leimbinder)selbst aus,so macht er dies auf eigene Gefahr.

Wählt der Kunde falsche Farben oder Grundierungen und streicht er mit diesen Farben die Leimbinder,so geht dies zu Lasten und Risiko des Kunden.Sollte der Kunde das Holz überhaupt nicht streichen,so hat er den dadurch entstehenden Schaden selbst zu tragen.

Die Fa. Kunze Holz&Glas übernimmt grundsätzlich keine Gewährleistung für Arbeiten die der Kunde aus dem Angebot entnommen hat und in Eigenleistung ausgeführt hat.

Die Fa. Kunze & Glas übernimmt nur eine Gewährleistung für die Arbeiten,welche in der Ausftragsbestätigung aufgeführt sind.

 

Bei Bausatzlieferungen ist das Glas sofort nach Erhalt auf Beschädigungen zu überprüfen.

Reklamtionen werden gemäß den Bedingungen der Glashersteller nur innerhalb von 2 Tg. anerkannt.

Reklamationen sind schriftlich/Tel.oder per e-mail an uns zu senden.

Bei Bausatzlieferung geht die Gefahr mit dem Abladen auf den Kunden über.Er hat für einen sachgemäße Lagerung und das abwenden aller Gefahren durch die Lagerung zu sorgen.

 

Folgende Ausführungen gelten nur,wenn wir die Montage ausführen.

1.

Nicht ausgeführt werden:Spachtel/Maurer/Garten/Heizungs/Pflaster/Glasreinigungsarbeiten.

Sowie alle weiteren Berufsfremden Arbeiten.Dies gilt ebenfalls bei Einbauarbeiten von Aluminiumschiebeelementen.Vorhandenes Gefälle einer Terrasse wird von uns nicht ausgelichen.

2.

Bei Elektroeinbauten(Beleuchtung/Heizung) wird nur ein einfacher Schaltungsweg gelegt.

Kreuz/Diagonal usw. Schaltung sind nicht möglich.Der Anschluß für eine Beleuchtung in

den vorderen Ständern befindet sich grundsätzlich am unteren Ende der Ständer.

Ab hier keine weiterführenden Arbeiten.Kein Anschluß an das Stromnetz.

3.

Der Bauort muß frei und auf normalen Wegen zugänglich sein.

4.

Für Fundamentarbeiten werden normal gewachsende Bodenverhältnisse vorrausgesetzt.

Es darf sich kein Bauschutt/Beton/Steine o.ä. in Erdreich befinden.

Die dadurch entstehende Mehrarbeit wird nachträglich in Rechnung gestellt.

5.

Müßen Terrassen von unseren Mitarbeitern freigeräumt werden,so wird für die

bewegten Gegenstände keine Haftung übernommen.

Zusagen,gleich welcher Art von unseren Mitarbeitern sind nicht gültig oder verbindlich solange

sie nicht von der Geschäftsleitung bestätig worden sind.

Maßänderung oder Ausführungsänderungen durch den Kunden abweichend von der geplanten

Ausführung können ausgeführt werden.Alle damit mittelbar und unmittelbar verbundenen Kosten

sind vom Kunden zu tragen.

Gerichtsstand ist Oldenburg i/O Niedersachen-Deutschland

Dez. 2009 KUNZE HOLZ & GLAS*AM DIERSMOOR 9*26209 HATTEN

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KUNZE HOLZ&GLAS | holzglaskunze@aol.com