AGB / BAUBESCHREIBUNG
Diese Baubeschreibung ist allgemein gehalten.Diese Angaben können im Angebot abweichen.
Alle Holzbauteile bestehen aus Holzleimbinder.
Diese Bauteile sind hochbelastbar und formstabil. Sichtqualität nach DIN 18334
Festlegung der Holzquerschnitte erfolgt nach statischer Berechnung.
Die Holzkonstruktion ist Handwerks-und Zimmermannsgerecht gefertigt.
Farblose Grundierung (chemischer Holzschutz DIN 68000-2) 178,00 € Aufpreis.
Weiße Grundierung (kein chemischer Holzschutz) 198,00 € Aufpreis.
Dachverglasung (Überkopfverglasung) VSG in 8 mm. Senkrechte Verglasung in 8 mm Float.
Die Dachverglasung wird mit Aluminiumprofilien auf den Leimbindern gehalten.
Fertigbeton-Punktfundamente tragen die vorderen Ständer der Leimbinderkonstruktion.
In diesen Fertigfundamenten sind die verzinkten Stützenschuhe, welche mit den Leimholzständern verschraubt werden bereits eingegossen.
Es können auch Stützenschuhe zum Aufschrauben montiert werden.
Dies kommt bei vorhandenen Holzterrassen, Fundamenten, Mauern, Sohlplatten usw. in Betracht.
Dachrinnen werden auf Wunsch in Zink oder Kupfer gegen Berechnung geliefert.
Fallrohr endet ca. 10 cm über dem Grund, ab hier keine weiterführenden Arbeiten.
Gewährleistung lt. BGB 5 Jahre auf das Bauwerk. Bei Glasbruch beträgt die Gewährleistung 6 Monate. Eine Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Auch während der Gewährleistung ist der Auftraggeber zur Wartung gemäß MBO § 3 Nr. 2 verpflichtet. Es kann mit der Fa. Kunze Holz & Glas ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden. Fertigmontage versteht sich incl. der Fertigbeton-Punktfundamente. Wenn wir den Bauort nicht gesehen haben gelten Preisangaben(Angebot) nur unter Vorbehalt. Wenn der Kunde die Substanz, des ihm ordnungsgemäß gelieferten Produktes, außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs selbst beeinträchtigt können wir dafür nicht haftbar gemacht werden. Wenn durch den Kunden das Streichen des Holzes ausgeführt wird, so macht er dies auf eigene Gefahr. Falsche, nicht geeignete Farben, sowie ein nicht korrekt ausgeführter chemischer Holzschutz gehen zu Lasten des Kunden. Eine Gewährleistung für Arbeiten die vom Kunden an unseren Produkten ausgeführt werden, wird von der Fa. Kunze Holz & Glas nicht übernommen. Der Kunde handelt bei Eigenleistung grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Fa.Kunze übernimmt für Arbeiten die durch den Kunden ausgeführt werden keine Gewährleistung. Schäden die durch Handeln des Kunden an dem von uns erstellten Produkt entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Bei Bausatzlieferung ist das Glas sofort nach Erhalt auf Beschädigungen zu prüfen.
Reklamationen werden gemäß den Bedingungen der Glashersteller nur innerhalb von 2 Tagen anerkannt. Reklamationen sind schriftlich oder per E-Mail (holzglaskunze@aol.com) an uns zu senden.
Bei Bausatzlieferung oder Teillieferungen geht die Gefahr mit dem Abladen der Lieferung auf den Kunden über. Technische Änderungen vorbehalten.
Terrassenüberdachungen sind nicht grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Die Regelung der erforderlichen Baugenehmigung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch ist die zulässige Größe der baugenehmigungsfreien Terrassenüberdachungen unterschiedlich. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann sprechen Sie uns bitte direkt darauf an.
Bei Ausführung der Montage durch die Fa. Kunze Holz & Glas gelten folgende Punkte:
1.
Nicht ausgeführt werden: Spachtel-/Maurer-/Elektro-/
Garten-/Heizungs-/Pflaster-/Glasreinigungsarbeiten, sowie
alle weiteren berufsfremden Arbeiten. Dies gilt ebenfalls bei Einbauarbeiten von Aluminiumschiebeelementen. Vorhandenes Gefälle einer bestehenden Terrasse wird nicht von uns ausgeglichen.
2.
Der Bauort muß frei und auf normalen Wege zugänglich sein.
3.
Für Fundamentarbeiten werden normal gewachsene Bodenverhältnisse vorausgesetzt.
Es darf sich kein Bauschutt/Beton/Steine o. ä. im Erdreich befinden.
Die dadurch entstehende Mehrarbeit (erhöhter Zeitaufwand) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
In unmittelbarer Nähe der Fundamente dürfen sich keine Gartenteiche, Abhänge o. ä. befinden. Für die Tragfähigkeit von bereits bestehenden Betonplatten, Streifenfundamenten, Mauern usw. wird keine Gewährleistung übernommen. Dies kann aber von uns überprüft werden.
4.
Wenn Terrassen oder dergleichen von unseren Mitarbeitern freigeräumt werden müßen, wird für die bewegten Gegenstände keine Haftung übernommen. Alle Zusagen unserer Mitarbeiter, ob mündlich oder schriftlich, sind nur durch die schriftliche Bestätigung der Geschäftsleitung oder deren Vertretung gültig.
Zusätzliche Hinweise:
1. Bei Nichteinhaltung von Montageterminen(Regen/Schnee/Massfehler etc.)sind wir für Schäden die durch Nichteinhaltung des Termins entstehen nicht haftbar zu machen.
2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Minderleistungen aus dem Rechnungsbetrag willkürlich zu kürzen.Der Einbehalt einer Sicherheitsleistung muß vor Vertragsabschluß vereinbart werden.
Im Falle von Mehr- oder Minderleistungen wird eine neue Rechnung erstellt.
6.07.1987
Änderung
31.01.2012
KUNZE HOLZ & GLAS*26209 HATTEN TEL:04482/8494